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OLG Stuttgart, 29.06.1989 - 7 U 293/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatzanspruch auf Grund verzögerter Beantragung des Konkursverfahrens bei Überschuldung zur Zeit des Erbfalls
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 30.09.1988 - 7 O 557/87
- OLG Stuttgart, 29.06.1989 - 7 U 293/88
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1283
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1951 - IV ZR 37/51
Pflichtteilsberechnung
Auszug aus OLG Stuttgart, 29.06.1989 - 7 U 293/88
Von den Fällen des § 2313 BGB abgesehen kann der Pflichtteilsanspruch durch Wertänderungen nach dem Erbfall (z. B. Erlaß einer Nachlaßverbindlichkeit durch einen Gläubiger einerseits, ersatzloser Verlust eines Nachlaßgegenstandes andererseits) in seinem Bestand und in seiner Höhe nicht beeinflußt werden, er kann auch nicht erst nachträglich entstehen (vgl. Johannsen WM 1970, 113, 114; BGHZ 3, 394, 396) [BGH 22.11.1951 - IV ZR 37/51] .
- OLG Brandenburg, 05.11.2008 - 13 U 111/07
Darlegungs- und Beweislast des Pflichtteilsberechtigten hinsichtlich der …
Bei Überschuldung des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls entsteht überhaupt kein Pflichtteilsanspruch (OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 1283).Maßgebend für das Entstehen des Pflichtteilsanspruchs sind nicht die Angaben des Erben; entscheidend ist allein der objektive Bestand und Wert des Nachlasses (OLG Stuttgart, NJW-RR 89, 1283).